Präsident der Akivitas

Der Präsident (X) hat folgende Rechte und Pflichten:

  1. Er vertritt den Verein nach aussen, vorbehältlich der in Art. 8 getroffenen Regelung betreffend Zeichnungsverpflichtung.
  2. Im Einverständnis mit den übrigen Vorstandsmitgliedern beruft er alle Versammlungen von Vereinsorganen (d.h. Vereinsversammlung, Coronaversammlung, Burschenkonvent und Vorstanssitzung) ein und verfasst die Traktandenliste.
  3. Er hat in allen diesen Versammlungen den Vorsitz inne und sorgt dafür, dass bei Abwesenheit des Protokollführers oder, in Vorstandssitzungen, des Aktuars, das Protokoll von einem andern Mitglied verfasst wird.
  4. Er wacht über die Beobachtungen der Statuten und Reglements und über die Vollziehung der Beschlüsse.
  5. Er prüft mit dem Aktuar die Protokollbücher.
  6. Er hält die Verbindung mit dem AH-Vorstand aufrecht und setzt sich bei seiner Amtsübergabe mit dem AH-Präsidenten ins Einvernehmen.